AGB Thai Christen Productions
Stand November 2016
Thai Christen Productions, Höheweg 11, 3065 Boligen, nachstehend auch Partner genannt, bietet seine Dienstleistungen im Bereich Film Produktion, Luftaufnahmen sowie Leihmaterial. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis der Thai Christen Productions zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen, insbesondere für die Erbringung von Dienstleistungen. Werden Bestimmungen im Sinne eines Entgegenkommen gegenüber dem Mieter nicht angewendet entsteht kein Gewohnheitsrecht. Alle Abweichungen und Ergänzungen zu den AGB müssen schriftlich festgehalten werden.
Mietgeschäft
Die Mietgeräte sind erst reserviert wenn der Mieter eine Bestätigung vom Vermieter erhalten hat.
Die Mietzeit beginnt mit der vereinbarten Abholzeit und endet mit der vollständigen Abgabe der Mietsache.
Es werden keine Mietgeräte versandt.
Die Mietkosten richten sich nach der gültigen Preisliste. Die Mietkosten sind spätestens beim abholen der Mietgeräte zu entrichten. Verbrauchsmaterialien wie ein Akku und Batterien sind im Mietpreis inbegriffen. Alle Preise sind inklusive Mehrwertsteuer.
Zur Sicherstellung verlangt der Vermieter ein Depot.
Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter sofort zu unterrichten. Er behält sich eine Nachbelastung von Folgemieterlösen vor.
Der Vermieter behält an allen Mietsachen die Eigentumsrechte. Jede Ueberlassung der Mietsache oder Teile davon an Dritte
ist unzulässig und die sofortige Auflösung des Mietverhältnisses nach sich. Abänderungen der Mietsache sind zu unterlassen.
Der Vermieter hat eine Versicherung mit weltweiter Deckung abgeschlossen. Jedoch ist momentan die Miete nur auf die Schweiz und Liechtenstein begrenzt.
Gedeckt sind:
Unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigungen, Zerstörungen und Verluste,
insbesondere als Folge von:
– falscher Bedienung, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, vorsätzlich schädigenden Handlungen
betriebsfremder oder betriebseigener Personen;
– Zusammenstossen, Anprallen, Um- oder Abstürzen, Einsinken;
– Konstruktions-, Material- oder Fabrikationsfehlern;
– Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
– Fremdkörpern;
– Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen;
– Wasser- und Feuchtigkeitseinwirkungen;
– Temperatureinwirkungen;
– Versengung und Verschmorung;
– Brand, Rauch, Blitzschlag, Explosion (einschliesslich der beim Löschen und Retten entstehenden
Schäden);
– Elementarereignissen: Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawine, Schneedruck,
Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch;
– Einbruch, Diebstahl, Raub und damit verbundenen Vorkommnissen. POLIZEIRAPPORT muss angeliefert werden
Es bestehen folgende Einschränkungen des Versicherungsumfangs :
– Schäden als direkte Folge von dauernden, voraussehbaren Einflüssen mechanischer, thermischer,
chemischer oder elektrischer Art wie Alterung, Abnützung, Korrosion, Verrottung;
– Schäden als direkte Folge von übermässigem Ansatz von Rost, Schlamm oder Kesselstein
und sonstigen Ablagerungen;
– Schäden, für die Hersteller als solche gesetzlich oder vertraglich haften;
– Verluste durch Veruntreuung;
– Schäden bei Versuchen und Experimenten;
– Schäden durch Überborden oder Auslaufen von gestauten Gewässern;
– Schäden bei kriegerischen Ereignissen, Neutralitätsverletzungen, Revolution, Rebellion,
Aufstand, inneren Unruhen (Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich von
Zusammenrottung, Krawall oder Tumult) und den dagegen ergriffenen Massnahmen sowie
bei Erdbeben, vulkanischen Eruptionen oder Veränderungen der Atomkernstruktur, es sei
denn, der Versicherungsnehmer weise nach, dass der Schaden mit diesen Ereignissen in
keinem Zusammenhang steht.
Ausschluss
- Es ist untersagt, das Material auf Drohnen einzusetzen.
- Bei einem Schaden muss der komplette Wert durch den Mieter ersetzt werden
Selbstbehalt
Der Selbstbehalt beträgt in jedem Schadenfall Fr. 1'500.- .
Annulationen müssen dem Vermieter mitgeteilt werden, kann kein Ersatzmieter gefunden werden verrechnen wir wie folgt:
14 Tage bis 8 Tage vor Mietbeginn10%
7 Tage bis 2 Tage vor Mietbeginn 20%
24 Stunden vor Mietbeginn 100%
Annulation des Vermieters. Kann die Mietware nicht ausgeliefert werden, bemüht sich der Vermieter um Ersatz. Ist dies nicht
möglich kann der Vermieter kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Mieter ist ausgeschlossen.
Für allfällige Fehler der Mietpreisliste wird keine Gewähr übernommen.
Gerichtsstand
Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand für alle, sich aus den vertraglichen Beziehungen ergebenden Streitigkeiten, befindet sich in Bern.
Bern, Juni 2017
